Um Energie zu sparen, schalten viele Städte die nächtliche Straßenbeleuchtung aus. Autofahrer müssen dann das Parklicht nutzen. Übersehen andere Verkehrsteilnehmer das in einer dunklen Ecke geparkte Fahrzeug, droht bei Unfällen ansonsten eine Teilschuld.
In der Parklicht-Stellung leuchten an einer Fahrzeugseite jeweils Front- und Hecklichter mit verminderter Leistung. Eingeschaltet wird es in der Regel per Blinkhebel, nähere Informationen finden sich in der Betriebsanleitung.
Eingeschaltet werden muss das Parklicht an Straßen, die gar nicht oder schlecht beleuchtet sind. In diesem Herbst dürfte das vielerorts der Fall sein, wenn die Kommunen durch Abschalten Strom sparen. Doch schon immer werden bestimmte Laternen in der Nacht ausgeknipst – erkennbar sind sie an einem roten Ring mit schmalem weißen Rand am Mast.
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Parklicht nicht genutzt werden. Wer schlecht sichtbar parkt, muss stattdessen das Standlicht einschalten, bei dem die Beleuchtung an beiden Fahrzeugseiten aktiviert ist.